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Migration and Home Affairs

Was ist das SIS — und wie funktioniert es?

Neue Funktionen des SIS ab 2023

Informationsaustausch

Es gibt zusätzliche Ausschreibungskategorien und es werden mehr Daten über das SIS ausgetauscht. Somit stehen den Behörden in den Ländern, die das SIS nutzen, vollständigere und zuverlässigere Informationen zur Verfügung.

Biometrie

Ab März 2023 enthält das SIS folgende Arten biometrischer Daten zur Bestätigung und Überprüfung der Identität der im System erfassten Personen:

  • Fotos
  • Handflächenabdrücke
  • Fingerabdrücke
  • Fingerabdruckspuren
  • Handflächenabdruckspuren
  • DNA-Datensätze (nur für vermisste Personen)

Für biometrische Abfragen über das automatisierte Fingerabdruck-Identifizierungssystem im SIS werden Fingerabdrücke, Handflächenabdrücke, Fingerabdruckspuren und Handflächenabdruckspuren verwendet.

Bisher verwendet das SIS noch keine Bilderkennungstechniken für Gesichtsbilder oder Fotos. Hierzu muss die Kommission erst einen Bericht über die Verfügbarkeit, Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit dieser Technologien vorlegen, bevor diese eingeführt werden können. Zu diesem Bericht wird das Europäische Parlament konsultiert. Sobald diese Technologie im SIS eingeführt ist, können die Mitgliedstaaten sie an regulären Grenzübergangsstellen nutzen. Anschließend kann die Kommission delegierte Rechtsakte erlassen, um weitere Umstände zu bestimmen, in denen Fotos und Gesichtsbilder zur Identifizierung von Personen verwendet werden können.

Bekämpfung des Terrorismus

Der Austausch von Informationen über Personen und Gegenstände, die an terroristischen Aktivitäten beteiligt sind, wurde verstärkt, damit die nationalen Behörden schwere Straftaten und Terrorismus besser verfolgen und verhindern können.

Seit März 2021 tauschen die Mitgliedstaaten Treffer zu SIS-Ausschreibungen im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten mit Europol aus. Europol tauscht mit den Mitgliedstaaten über die SIRENE-Büros zusätzliche Informationen zu SIS-Ausschreibungen im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten aus.

Schutzbedürftige Personen

Die zuständigen Behörden können Ausschreibungen zu vermissten Personen veröffentlichen, die zusätzliche Daten enthalten. Sie können auch präventive Ausschreibungen in das System eingeben, um bestimmte Kategorien schutzbedürftiger Personen zu schützen (Kinder, die von Entführung bedroht sind, oder potenzielle Opfer von Terrorismus, Menschenhandel, geschlechtsspezifischer Gewalt oder bewaffneten Konflikten oder Auseinandersetzungen).

Irreguläre Migration

Auch Rückkehrentscheidungen gehören zu den im System ausgetauschten Informationen. Damit soll die wirksame Durchsetzung dieser Entscheidungen verbessert werden. Die Staaten geben Ausschreibungen zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung von Personen ein, die sich illegal in der EU aufhalten und gegen die ein Einreiseverbot gemäß der Rückführungsrichtlinie verhängt wurde.

Die Zusammenarbeit zwischen Registrierungsbehörden wird auf die Registrierung von Booten, Luftfahrzeugen und Feuerwaffen ausgeweitet

Die für die Registrierung von Booten, Luftfahrzeugen und Feuerwaffen zuständigen nationalen Stellen können das SIS konsultieren, um den rechtlichen Status der ihnen zur Registrierung vorgelegten Gegenstände zu überprüfen.

  • Bootsregistrierungsdienste haben nur Zugriff auf SIS-Ausschreibungen zu Booten und Bootsmotoren.
  • Luftfahrzeug-Verkehrszulassungsdienste haben nur Zugriff auf SIS-Ausschreibungen zu Luftfahrzeugen und Luftfahrzeugsmotoren.
  • Registrierungsstellen für Feuerwaffen haben nur Zugang zu Ausschreibungen von Personen zum Zwecke der Übergabe- oder Auslieferungshaft, oder zum Zwecke verdeckter, anfragebezogener oder gezielter Kontrollen sowie Ausschreibungen von Feuerwaffen zur Sicherstellung oder Beweissicherung.

Erweiterter Zugang zum SIS für EU-Agenturen

Europol hat Zugang zu allen Ausschreibungskategorien im SIS und tauscht Zusatzinformationen zu Ausschreibungen im Zusammenhang mit Straftaten mit den betreffenden Mitgliedstaaten aus. Am SIS-Zugang für Einsatzteams der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache wird noch gearbeitet.

Weitere Aktualisierungen in Vorbereitung

Am 6. Juli haben das Europäische Parlament und der Rat eine neue Verordnung angenommen, mit der Europol die Befugnis erhält, vorzuschlagen, dass EU-Länder Ausschreibungen zu mutmaßlichen Terroristen und Straftätern auf der Grundlage von Informationen aus Nicht-EU-Ländern in das SIS eingeben. Die Verordnung trat am 1. August 2022 in Kraft. Die Umsetzung dieser neuen Funktion läuft.

Zeitplan für Änderungen am SIS

  1. März 2023

    Das erweiterte SIS wird in Betrieb genommen und ist voll einsatzbereit.

  2. Dezember 2018

    Die Verordnungen treten am 28. Dezember 2018 in Kraft.

  3. Dezember 2016

    Die Kommission legt drei Vorschläge für Verordnungen zur Verbesserung und Ausweitung der Nutzung des SIS vor. Diese umfassen die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Systems für:

    • das Grenzmanagement 
    • die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
    • die Rückführung von illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen

SIS-Ausschreibungen und Rechte des Einzelnen

SIS-Ausschreibungen enthalten Informationen über eine bestimmte Person oder einen Gegenstand sowie Anweisungen für die Behörden, was im Falle ihres Auffindens zu tun ist.

Die spezialisierten nationalen SIRENE-Büros dienen als zentrale Anlaufstellen in Bezug auf den Austausch zusätzlicher Informationen und die Koordinierung der Aktivitäten im Zusammenhang mit SIS-Ausschreibungen.

Alle betroffenen Personen haben das Recht,

  • auf die sie betreffenden Daten zuzugreifen
  • unzutreffende Daten korrigieren und unrechtmäßig im System gespeicherte Daten löschen zu lassen

Jede Person, die Gegenstand von Ausschreibungen zur Rückführung oder Ausschreibungen zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung ist, hat das Recht, über die Ausschreibung informiert zu werden.

Jede betroffene Person hat das Recht, in jedem Land, das das SIS nutzt, vor Gericht oder bei den zuständigen Behörden auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung von Daten zu klagen oder Schadensersatz für Verstöße gegen das Datenschutzrecht zu erhalten. 

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